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Section Control im Pilotbetrieb

Es kommt mit unauffälligem Namen der Section Control eine interessante und beachtenswerte Neuerung für Deutschlands Autofahrer daher.

 

Die korrekte Übersetzung würde zunächst wohl "Abschnitts-Steuerung" lauten. Das geht aber am Sinn und Zweck der neuen Technik vorbei, tatsächlich verbirgt sich dahinter eine Strecken-Radarüberwachung, die von einem der Hersteller, JENOPTIK  AG, in korrekter Weise als Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle bezeichnet wird. Bisher waren diese Anlagen beispielsweise in Österreich bereits im Einsatz, nun ist eine 18-monatige Testinstallation in Deutschland im März 2015 vorgesehen. Die Testphase soll im April starten, begleitet von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Das Testfeld ist ein ca. 3 km langer Abschnitt auf der Autobahn A6 südlich von Hannover in Niedersachsen.

 

Der Einsatz in Deutschland hat eine längere Geschichte: Bereits in 2009 hatte der Verkehrsgerichtstag in Goslar die Erwartung formuliert, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang längerer Streckenabschnitte nachweislich einen erheblichen Einfluss auf die Reduktion von Unfallhäufigkeit und –schwere habe. Und dies eben nachhaltiger als bei stationären Überwachungsanlagen, die jeweils nur punktuell und damit räumlich nur sehr begrenzt ihre Wirkung entfalten würden. Der Verkehrsgerichtstag hatte vier Bedingungen formuliert (Quelle: Spiegel Online vom 01.09.2014)

  • Das Streckenradar soll nur auf Strecken mit Unfallhäufung zulässig sein.
  • Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden; eine Verknüpfung mit anderen Registern und Daten ist unzulässig.
  • Sofern kein Tempoverstoß vorliegt, müssen die Fahrzeugdaten sofort automatisch und spurlos gelöscht werden. Zugriffe auf die Daten während der Messung sind auszuschließen.
  • Ein gut sichtbares Hinweisschild soll den überwachten Streckenabschnitt ankündigen.

In Nordrhein-Westfalen wurde in 2009 zunächst an eine Geschwindigkeitsüberwachung in den verschiedenen Straßentunneln gedacht, immerhin 48 an der Zahl. Der damalige NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) konnte sich den Einsatz von "Section Control" aber auch an Unfallbrennpunkten vorstellen, da sich beispielsweise von 11.800 Unfällen im Jahr 2007 im Regierungsbezirk Düsseldorf insgesamt 1.346 auf überhöhte Geschwindigkeit zurückführen ließen (Quelle: RP-online vom 30.01.2009).

 

Technisch sind die Systeme ausgereift. Dabei wird jedes Fahrzeug am Beginn des Abschnitts von hinten fotografiert und die Daten werden verschlüsselt zwischengespeichert. Am Streckenende wird es erneut erfasst. Mittels Weg-Zeit-Berechnung wird dann die durchschnittliche Geschwindigkeit ermittelt. Ist der Fahrer zu schnell gewesen, wird das Fahrzeug auch von vorne - mit Fahrer und amtlichem Kennzeichen - geblitzt und die Daten in eine Verstoßdatei überführt. Alleine rechtliche Gründe und Fragen des Datenschutzes hatten bislang eine Einführung in Deutschland verzögert.

 

Wer sich für die Technik näher interessiert, kann beispielsweise auf der Webseite JENOPTIK AG weitere Informationen finden. Bildnachweis: RP-online und nachrichten.at