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Einführungserlass - Richtlinien für Lichtsignalanlagen 2015

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2015 (1.) vom 04. September 2015 die neuen „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)“, Ausgabe 2015, bekannt gegeben und gebeten, diese bei Entwurf, Ausführung und Betrieb von Lichtsignalanlagen für den Bereich der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes zugrunde zu legen.

 

Mit Datum vom 01. Februar 2016 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) die Bezirksregierungen des Landes NRW sowie den Landesbetrieb Straßenbau NRW gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit und der einheitlichen Handhabung ab sofort die RiLSA 2015 auch für alle Straßen ihres Zuständigkeitsbereiches anzuwenden und die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden darüber zu unterrichten.

 

Die RiLSA 2015 stehen im Einklang mit dem Neuerlass der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 01. April 2013 in Kraft getreten ist, sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VW-StVO) in der Fassung vom 11. November 2014.