Mit dem Ziel einer höheren Verkehrssicherheit wurde durch das Land Niedersachsen eine sogenannte Streckenüberwachungsanlage errichtet.
Der betreffende, besonders unfallträchtige Abschnitt der Bundesstraße B6, mit einer Länge von ca. 2,2 km, nahe Laatzen bei Hannover, wurde so hinsichtlich des Tempolimits kontrolliert.
Nachdem die Anlage bereits 2015 gebaut worden war, waren vor einer Inbetriebnahme noch diverse rechtliche, insbesondere datenschutzrechtliche, Hürden zu nehmen.
So erfolgte erst am 19. Dezember 2018 die offizielle Inbetriebnahme.
Seit dem 14. Januar 2019 wurden festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen auch geahndet.
Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums wurden seit dem Start der Streckenüberwachung 141 Übertretungen festgestellt. Der schnellste Fahrer wurde mit 189 km/h statt der erlaubten 100 km/h gemessen.
Am 12. März 2019 hat nun das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass es für den Betrieb der Anlage mit dem Erfassen der Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos und deren Speicherung für den Zeitraum der Durchfahrt keine Rechtsgrundlage gibt.
Daraufhin wurde „Section Control“ durch das niedersächsische Innenministerium wieder außer Betrieb genommen.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) spricht sich indes für weitere Abschnitts-Kontrollen aus. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist von den Vorteilen dieses Verfahrens überzeugt und fordert den niedersächsischen Gesetzgeber auf, zeitnah die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme des Betriebes zu schaffen. In einigen europäischen Nachbarländern wie Österreich oder den Niederlanden wird „Section Control“ bereits seit Jahren betrieben.