Die vom derzeitigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und seinem Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU) vorangetriebene Pkw-Maut in Deutschland ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Juni vorerst vom Tisch.
In dem durch eine Klage der Nachbarländer Österreich und Niederlande initiierten Urteil kommt der EuGH zu der Ansicht, die geplante Maut hätte einseitig die Halter und Fahrer von in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassenen Fahrzeugen belastet. Deutsche Autofahrer wiederum hätten durch eine Verrechnung mit der Kfz-Steuer keine zusätzliche Belastung tragen müssen.
Das Urteil war eine Überraschung, da der Generalanwalt am EuGH in seinem Schlussantrag vom Februar 2019 zu einer völlig gegensätzlichen Einschätzung kam. Er empfahl den EuGH-Richtern die Abweisung der Klage, weil die Kläger den Begriff der Diskriminierung grundlegend missverstanden hätten. Die beiden verglichenen Personengruppen der inländischen und ausländischen Fahrzeughalter seien aus dem folgenden Grund nicht in einer vergleichbaren Situation: Halter inländischer Fahrzeuge müssten sowohl die Jahresmaut als auch die Kraftfahrzeugsteuer leisten, unabhängig davon, ob sie überhaupt die Autobahnen nutzten. Fahrer ausländischer Fahrzeuge jedoch müssten nur die Maut bezahlen und könnten sich dabei für eine Vignette über den benötigten Zeitraum entscheiden.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte noch im Februar erleichtert auf die Einschätzung des Generalanwalts reagiert. Dies sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass in der überwiegenden Zahl aller Fälle das EuGH-Urteil im Wesentlichen den Schlussanträgen des Generalanwalts entspricht.
Nach dem Ende der deutschen Pkw-Maut wurden erste Verträge mit den vorgesehenen Betreibern gekündigt. Die finanziellen Folgen für den Bund sind bereits Stoff für Diskussionen im Bundestag.
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