Bei Zusammenstößen rechtsabbiegender Lkw´s oder Busse mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrer und Fußgänger kommt es häufig zu folgenschweren Unfällen, welche sehr oft tödliche Verletzungen zur Folge haben.
Dieses Unfallszenario soll durch den Einsatz von Abbiegeassistenten vermieden werden. Sie sollen den Lkw-Fahrer auf Radfahrer aufmerksam machen, die sich rechts neben dem Fahrzeug befinden, und vor möglichen Kollisionen während des Abbiegens warnen. Derzeit gibt es keine Pflicht zur Nutzung der Abbiegeassistenzsysteme, ein Entwurf der Europäischen Union sieht derzeit eine verpflichtende Ausrüstung frühestens ab 2022 vor.
Mit der „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) ist ein Förderprogramm verbunden, welches eine freiwillige Nachrüstung der Fahrzeugflotten ab Anfang 2019 unterstützen soll. Ziel dieser freiwilligen Ausrüstung ist es, die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen als auch dazu beizutragen, den Rad- und Fußgängerverkehr stärker als mögliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr wahrzunehmen. Gefördert werden 80% der Anschaffungskosten. Der Einbau ist ebenso förderfähig. Die maximale Förderung pro Fahrzeug beträgt € 1.500.
Ursprünglich stand ab dem 19. Januar 2019 eine Fördersumme von 5 Mio EUR bereit, welche bereits am 25. Januar durch die eingegangenen Förderanträge gebunden war. Daher wurden nunmehr weitere 5 Mio EUR bereitgestellt. Die Antragsstellung ist seit dem 19. Juni 2019 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möglich.
Nachtrag
Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Fördermittel waren auf Grund der hohen Nachfrage in kürzester Zeit ebenfalls gebunden, sodass bis auf Weiteres keine Förderanträge gestellt werden können.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) setzt sich in den Haushaltsverhandlungen für eine Fortsetzung des Förderprogramms ein.
Quelle des Textes: BMVI.de
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