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Streckenüberwachung "Section Control" kann wieder in Betrieb gehen

Die bundesweit erste Streckenüberwachung an der Bundesstraße B6 in Niedersachsen kann wieder zur Geschwindigkeitsüberwachung genutzt werden. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 03. Juli 2019 per Eilverfahren entschieden, dass das im Mai in Kraft getretene niedersächsische Polizeigesetz nachträglich die notwendige Eingriffsermächtigung geschaffen habe. Somit kann der Betrieb des Streckenradars mit Kennzeichenerfassung wieder aufgenommen werden.

 

Die Streckenüberwachung kontrolliert einen besonders unfallträchtigen Abschnitt der Bundesstraße B6 bei Laatzen in der Nähe von Hannover auf einer Länge von etwa 2,2 km per Kennzeichenerfassung. Die offizielle Inbetriebnahme erfolgte am 19. Dezember 2018. Am 12. März 2019 hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass es sich bei der Kennzeichenerfassung und temporären Speicherung um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ohne erforderliche gesetzliche Voraussetzung handelt. Daraufhin wurde „Section Control“ durch das niedersächsische Innenministerium außer Betrieb genommen.

 

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sowie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten sich schon damals für das Verfahren eingesetzt und den niedersächsischen Gesetzgeber aufgefordert, die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme des Betriebs zu schaffen.

 

Quelle des Textes: www.verkehrsrundschau.de,www.mvup.de

Quelle des Bildes: Eigene Darstellung