Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), als wichtigste europäische Richtlinie für den Wasser- und Gewässerschutz, ist seit dem 22.Dezember 2000 anzuwenden. Allgemeines Ziel ist die Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands aller Gewässer innerhalb der EU. Die ursprüngliche Frist galt bis 2015. Die Möglichkeit zur Fristverlängerung bis 2027 musste jedoch durch die Länder für fast alle Gewässer in Anspruch genommen werden.
Fast zwei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Richtlinie werden die Ziele der WRRL turnusmäßig geprüft. Aktuell sind nach wie vor über 60 % der Seen und Flüsse in Europa (90 % in Deutschland) nicht in dem geforderten guten ökologischen Zustand. So führen in Deutschland speziell die hohen Nitratwerte in Folge der Düngung der Felder zu einem schlechten Zustand des Grundwassers.
Der weitere Verlauf und die Zielsetzung der WRRL bleibt offen. Umweltschützer auf der einen Seite fordern eine strengere Regulierung und sogar Anpassung der Richtlinie an aktuelle Schadstoffproblematiken, wie z.B. Mikroplastik. Vertreter aus Landwirtschaft und Industrie argumentieren hingegen, dass die Forderungen und Termine der WRRL unrealistisch und unverhältnismäßig sind.
Quelle des Textes: www.zdf.de, www.bund.de
Quelle des Bildes: www.Fotolia.com