Straßenbaubeiträge (oder Straßenausbaubeiträge) sind kommunale Abgaben, die nach einer hergestellten Straßenbaumaßnahme erhoben werden. Beitragspflichtig sind anliegende bzw. bevorteilte Grundstücke. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bilden die landesgesetzlichen Regelungen (KAG Kommunalabgabengesetz) und die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.
Wer selbst schon einmal betroffen war weiß, dass die Beiträge nach der erfolgten Sanierung der angrenzenden Wohn- bzw. Erschließungsstraße erhebliche Kosten für den Besitzer bedeuten können.
Wer im Zuge einer Planungsmaßnahme oder einer Bürgerinformationsveranstaltung detaillierte Informationen erhalten hat, kennt die möglichen Ungerechtigkeiten, die dabei entstehen können. Zum Beispiel wird ein Grundstück, das unmittelbar an der Baumaßnahme liegt, an den Baukosten beteiligt, während ein Grundstück in 2. Reihe, verbunden durch einen kleinen Weg, mitunter nicht beteiligt wird. Dabei nutzen beide die ausgebaute Straße zur Erschließung.
Zusätzlich zu den hohen Belastungen für die Anlieger und den möglichen Ungleichheiten werden die hohen bürokratischen Aufwendungen der Behörden und die zahlreichen Klageverfahren durch fehlerhafte Erhebungen als Argumente für eine Abschaffung des Ausbaubeitrags genannt.
In zahlreichen Bundesländern wurden aktuell die Straßenbaubeiträge abgeschafft. Mecklenburg-Vorpommern hat im Juli 2019 beschlossen, keine Beiträge für begonnene Baumaßnahmen ab dem 01. Januar 2018 zu erheben. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bayern und Brandenburg haben die Abschaffung mit ähnlichen Regelungen ebenfalls beschlossen.
In Nordrhein-Westfalen wird die Abschaffung aktuell stark diskutiert und Volksinitiativen setzen die Landesregierung zusätzlich unter Druck.
Bild und Text: Eigene Quellen