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Luftqualität in Deutschland im Wandel

Die derzeit prominentesten Parameter zur Beschreibung der Luftqualität in verkehrsnahen Bereichen sind Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden entsprechende EU-Grenzwerte erlassen:

  • Bei Feinstaub (PM10) darf der Jahresmittelwert 40 µg/m³ nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Tagesgrenzwert von 50 µg/m3 nicht öfter als 35-mal im Jahr überschritten werden (EU-Richtlinien 1999/30/EG und 2008/50/EG).
  • Bei Stickstoffdioxid (NO2) darf der Jahresmittelwert 40 µg/m³ nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Stundenmittelwert nicht öfter als 18-mal im Jahr 200 µg/m³ überschreiten (EU-Richtlinie 2008/50/EG).
Grafik 1: UBA- Messstationen mit Grenzwertüberschreitungen bei PM10 und NO2 (Eigene Grafik); Grafik kann per Klick vergrößert werden.
Grafik 1: UBA- Messstationen mit Grenzwertüberschreitungen bei PM10 und NO2 (Eigene Grafik); Grafik kann per Klick vergrößert werden.

Das Umweltbundesamt (UBA) betreibt ein bundesweites Netz von ca. 400 Luftgüte-Messstellen. Wie die Messwertreihen des UBA zeigen, ist die Feinstaubbelastung seit 2005 drastisch gesunken, während sich der Rückgang beim Stickstoffdioxid deutlich langsamer vollzieht.

 

Betrachtet man nur den Jahresmittelwert, so fällt diese Bewertung noch deutlicher aus: Der EU-Grenzwert für den Jahresmittelwert bei PM10 von 40 µg/m³ wurde laut Umweltbundesamt seit 2012 an keiner Messstelle in Deutschland überschritten.

 

Quelle: www.umweltbundesamt.de

Quelle der Grafik: Eigene Grafiken