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Fortschreibung des Kostenkataloges Straßenbaumaßnahmen KBK

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt im allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2020 die Fortschreibung des Kostenkataloges (KBK, Anlage 2) bekannt. Das Rundschreiben wird im Verkehrsblatt veröffentlicht.

 

Im Jahr 2015 war die Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014) eingeführt worden, eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe hat die Anwendung zwischenzeitlich überprüft.

 

Für die AKVS selbst und insbesondere die Anlagen 4 ff. ist die Überarbeitung noch nicht abgeschlossen, aber es wurde aktuell die Anlage 2 – Kostenberechnungskatalog fortgeschrieben.

 

Es sind Erfahrungen aus der Arbeitsgruppe und auch die Aktualisierung von Standardleistungskatalogen, insbesondere im Erdbau, berücksichtigt. Das BMVI gibt den Austausch bekannt und die Bitte um Einführung bei den Obersten Straßenbaubehörden der Länder, die Autobahn GmbH des Bundes und DEGES GmbH.

 

Die PDF-Datei des Kostenberechnungskataloges steht auf der Internetseite www.bmvi.de im Bereich des Handbuches „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014)“ zum kostenlosen Download bereit.

 

Quelle des Textes: ARS Nr. 03/2020 des BMVI

Quelle des Bildes: www.stock.adobe.com