Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 sind sie in den Innenstädten vielerorts zu sehen: E-Scooter.
Wer älter als 14 Jahre ist, kann sich auf dem elektrischen Roller auch ohne Führerschein fortbewegen. Dazu dürfen Radverkehrsflächen sowie Straßen (bei fehlenden Radwegen) befahren werden, nicht jedoch Gehwegbereiche und Fußgängerzonen.
Doch wie sicher ist die Nutzung des neuen Mikromobilitätsgadgets? Ein Rückblick auf Unfälle mit E-Scootern im Jahr 2020 vom Statistischen Bundesamt zeigt: Es wurden 2.155 Unfälle mit Personenschaden registriert, bei denen 5 tote, 386 schwer verletzte und 1907 leicht verletze Personen zu verzeichnen sind. Belastbare Analysen zu Unfallhäufigkeit, Unfallhergang, Unfallrisiken liegen in Bezug auf E-Scooter-Unfälle bisher jedoch noch nicht vor.
In einem Forschungsprojekt des UDV (Unfallforschung der Versicherer) und der TU Dresden wurden nun an verschiedenen Standorten in Dresden und Berlin Beobachtungen und Befragungen zur E-Scooter-Nutzung vorgenommen. Diese ergaben unter anderem folgende Eckdaten:
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird im weiteren Ausbau von Radverkehrsanlagen und der Verlagerung von Parkflächen aus dem Gehwegbereichen, um die regelkonforme Flächennutzung zu erhöhen, vermutet. Außerdem wären fahrzeugseitige Anpassungen wie die Ergänzung von Blinklichtern für Abbiegevorgänge und eine Verbesserung der Sichtbarkeit im Dunkeln erstrebenswert. Nutzenden wird zudem das Tragen eines Helmes empfohlen.
Quelle des Textes: www.udv.de
Quelle des Bildes: Eigene Quelle