In der Europäischen Union sollen alle Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 einheitlich und damit fälschungssicherer werden. Davon sind alle Führerscheine betroffen, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Dies geht aus der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 hervor, die für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend gilt.
Für Deutschland bedeutet dies, dass etwa 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden müssen. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen und muss bis zum 19.01. eines jeweiligen Jahres erfolgen.
Personen, die einen Papier-Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 besitzen, müssen ihren Führerschein gestaffelt nach Geburtsjahr umtauschen. Anschließend sollen alle Karten-Führerscheine ab dem Ausstellungsdatum 01.01.1999 umgetauscht werden. Hier ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgebend für die Reihenfolge.
Die Führerscheine sind in den jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden und teilweise auch in Bürgerämtern umzutauschen. Die Gültigkeit des neuen Führscheins beträgt dann 15 Jahre. Nachdem die Gültigkeit abgelaufen ist, wird der Führerschein mit aktualisiertem Lichtbild und ggf. neuem Namen neu ausgestellt.
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