Nordrhein-Westfalen geht einen neuen Weg im Kampf gegen "Elterntaxis" und die damit verbundenen Gefahren für Kinder im Straßenverkehr. Ein aktueller Erlass des grünen Verkehrsministers ermöglicht es den Kommunen, Straßen vor Schulen zeitweise für den Autoverkehr zu sperren, ohne dass eine spezielle Gefahrenlage nachgewiesen werden muss.
Minister Oliver Krischer betont die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern im Straßenverkehr und sieht in der Sperrung kritischer Schulstraßen zu bestimmten Zeiten eine effektive Maßnahme zur Vermeidung von Gefahrensituationen. Bereits durchgeführte Verkehrsversuche haben gezeigt, dass die Einrichtung von kurzzeitigen Sicherheitszonen zu Unterrichtsbeginn und -ende die Sicherheit deutlich verbessern kann.
Die Landeselternkonferenz, der Philologenverband und der Städte- und Gemeindetag begrüßen die Reform als einen wichtigen Schritt zum Schutz der Kinder im Straßenverkehr. Insbesondere die Möglichkeit, Hol-und-Bring-Zonen in der Nähe von Schulen einzurichten, wird als sinnvoll erachtet. Dies würde nicht nur den Verkehr vor den Schulen entlasten, sondern auch die Selbstständigkeit der Kinder fördern.
Auch lokale Politiker wie Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen sehen die neue Rechtslage positiv und betonen die Bedeutung der Entscheidungskompetenz auf kommunaler Ebene. Es dürfen jedoch nur lokale Straßen vor Schulen gesperrt werden, keine Hauptverkehrswege. Zudem müssen Anlieger und Lehrer Ausnahmegenehmigungen für die Durchfahrt beantragen können.
Die Sperrung der Straßen soll immer nur zeitweise erfolgen und kann auch durch physische Sperrelemente wie Schranken und versenkbare Poller durchgesetzt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Straßen weiterhin für die Allgemeinheit zugänglich bleiben.
Insgesamt bietet der Erlass des Landesumwelt- und Verkehrsministeriums den Kommunen eine rechtssichere Möglichkeit, den Bring- und Abholverkehr vor Schulen zu regulieren und damit die Sicherheit der Schulkinder im Straßenverkehr zu verbessern.
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